Die Revision des Geldwäschereigesetzes nimmt erstmals beratende Berufe in die Pflicht. Ob Treuhand, Anwaltskanzlei, Notariat oder Immobilien — wir helfen Ihnen herauszufinden, was für Sie gilt, und begleiten Sie Schritt für Schritt.
In wenigen Minuten Klarheit — verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.
Die Schweiz zieht bei der Geldwäschereiprävention nach und folgt damit den Empfehlungen der FATF. Neu rücken auch beratende Tätigkeiten in den Fokus. Das Wichtigste auf einen Blick — beschlossen am 26. September 2025, gültig ab dem 1. Oktober 2026.
Wer Gesellschaften aufsetzt, Strukturen plant, Trusts oder Stiftungen betreut oder beim Immobilienkauf mitwirkt, kann neu dazugehören.
neuer GeltungsbereichWer hinter einem Mandanten wirklich steht, muss künftig konsequenter geklärt werden — gerade bei Beteiligungen über mehrere Stufen.
Art. 3 & 4 GwGJe heikler die Konstellation — PEP, Sitzgesellschaft, undurchsichtige Kette —, desto gründlicher wird nach Herkunft und Zweck gefragt.
Art. 6 GwGOhne Selbstkontrolle geht es nicht: Unterstellte schliessen sich einer von der FINMA anerkannten Organisation an — und das zügig nach dem Stichtag.
SRO · FINMA-AufsichtEs zählt nicht der Titel auf Ihrer Visitenkarte, sondern was Sie tatsächlich tun. In die Pflicht kommen transaktionsnahe Beratungen mit erhöhtem Risiko; die reine Berufsausübung bleibt aussen vor.
Sind Sie betroffen, gibt es fünf Dinge, die laufend und sauber dokumentiert ablaufen müssen. Dazu kommen der SRO-Anschluss und eine Meldung, sobald etwas faul ist.
Wer sitzt Ihnen gegenüber? Bei Personen reicht ein gültiger Ausweis, bei Firmen ein aktueller Registerauszug — festhalten und ablegen.
Hinter jeder Firma stehen Menschen. Ab einer Kontrolle von 25 Prozent — oder Einfluss auf anderem Weg — sollten Sie wissen, wer das ist.
Passt das Geschäft zum Mandanten? Zweck der Beziehung und Herkunft des Geldes sollten plausibel sein — bei erhöhtem Risiko besonders gründlich.
Eine Geschäftsbeziehung endet nicht nach dem ersten Termin. Halten Sie die Angaben aktuell und behalten Sie Auffälliges im Auge.
Was nicht dokumentiert ist, gilt im Ernstfall als nicht geschehen. Unterlagen bleiben zehn Jahre über das Mandatsende hinaus griffbereit.
Verhärtet sich ein Verdacht, führt kein Weg an einer Meldung vorbei — sie läuft über das MROS-Portal goAML.
Der Stichtag steht. Wer erst am 1. Oktober aufwacht, gerät schnell in Verzug — beim SRO-Anschluss und bei der Dokumentation.
National- und Ständerat verabschieden die Revision samt Transparenzgesetz (TJPG).
Der Bundesrat bestimmt den Starttermin und verabschiedet die Ausführungsverordnungen.
Revidiertes GwG und Transparenzregister sind in Kraft — die Sorgfaltspflichten greifen.
Bis dahin muss der Anschluss an eine FINMA-anerkannte SRO stehen.
Kein Einmal-PDF, kein undurchsichtiger Automat. Erst Klarheit, ob es Sie betrifft — dann ein Werkzeug für den Alltag und Fachleute, wenn es knifflig wird.
Ein paar gezielte Fragen zu Ihrer Tätigkeit genügen. Am Ende steht eine klare Antwort — samt Begründung und Verweis auf die passende Gesetzesstelle.
Alle Mandate übersichtlich an einem Ort: Identifikation, wirtschaftlich Berechtigte, Risiko-Einstufung, Dokumentation, MROS-Vorbereitung und ein lückenloser Verlauf.
Ihr Fall liegt nicht eindeutig? Unsere Schweizer Fachleute schauen ihn persönlich an und begleiten Sie auch beim Anschluss an eine SRO.
Die Revision in Alltagssprache: was neu ist und für wen es zählt.
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